
Die VIFG ist eine Gesellschaft privaten Rechts im Eigentum des Bundes. Die Aufgaben der VIFG wurden am 28. Juni 2003 im „Gesetz zur Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierungs-gesellschaft zur Finanzierung von Bundesverkehrswegen (Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz – VIFGG)“ verankert:
| Verteilung des Gebührenaufkommens (LKW-Maut) nach dem Autobahnmautgesetz (ABMG) sowie der zur Verfügung stehenden Schifffahrtsabgaben zur Finanzierung von Bauvorhaben des Bundes in den Bereichen Straße, Schiene und Wasserstraße (§ 2 VIFGG), | |
| Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von privatwirtschaftlichen Projekten. |
Die Gründung der VIFG geht auf Vorschläge der 1999 vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eingesetzten unabhängigen Regierungskommission „Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ unter dem Vorsitz von Dr.-Ing. E.h. Pällmann zurück (sog. Pällmann-Kommission).
Die Bundesregierung hat die im Schlußbericht der Kommission im September 2000 veröffentlichten Vorschläge in großen Teilen aufgegriffen und mit der Einführung der Lkw-Maut und der Gründung der VIFG den strategischen Einstieg in die Nutzerfinanzierung von Verkehrsinfrastruktur eingeleitet.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über die VIFG und ihre Leistungen und Angebote in den Bereichen Nutzerfinanzierung, Verteilung der Mautmittel, Öffentlich-Private Partnerschaften (PPP) sowie ihre Kernkompetenzen Wirtschaftlichkeit und Finanzierung.
