Die VIFG stellt institutionell sicher, dass die Zweckbindung der Lkw-Maut gewährleistet ist. Seit dem 1. Januar 2011 werden alle Einnahmen aus der Lkw-Maut für den Verkehrsträger Straße verwendet. Damit ist der erste Schritt zur Realisierung des Finanzierungskreislaufs Straße umgesetzt.
In den Jahren 2004 bis 2010 wurden die Projekte der Eisenbahnen des Bundes und der Bundeswasserstraßen anteilig aus der Lkw-Maut finanziert. Diese Projekte der Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße werden seit 2011 durch den Bund wieder vollständig mit konventionellen Haushaltsmitteln realisiert.
Der Zahlungsverkehr mit Mautmitteln für Investitionen in die Bundesfernstraßen wird über das Finanzmanagementsystem (FMS) der VIFG abgewickelt. Für das Jahr 2011 bedeutet dies voraussichtlich etwa 40.000 Zahlungen mit einem Gesamtvolumen von rund 3,2 Milliarden Euro.
An das FMS der VIFG sind zur Abwicklung des mautspezifischen Zahlungsverkehrs alle 16 Bundesländer in ihrer Funktion als Auftragsverwaltung (Verwaltung der Bundesautobahnen und sonstigen Fernverkehrsstraßen durch die Länder im Auftrag des Bundes) sowie die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH angeschlossen. Insgesamt nutzen rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftragsverwaltungen das FMS der VIFG. Darüber hinaus steht die VIFG den Nutzerinnen und Nutzern über eine Hotline zu Fragen rund um das FMS zur Verfügung.
Das FMS der VIFG basiert technisch auf einer betriebswirtschaftlich orientierten „Enterprise Resource Planning“-Software von SAP. Somit sind Zukunftsfähigkeit und Möglichkeiten der Weiterentwicklung des FMS auch in technischer Hinsicht auf hohem Niveau möglich und gewährleistet.
Die Verwendung der Mautmittel für die Bundesfernstraßen ist ein Teil der Gesamtausgaben des Bundes für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße. Im Bundeshaushalt 2011 belaufen sich die geplanten Investitionen in die drei Verkehrsträger auf rund 9,6 Milliarden Euro (siehe nachfolgendes Diagramm) und sind im
Einzelplan 12 des Bundeshaushaltsplans ausgewiesen.
Die Finanzierung von Bundesfernstraßen mit konventionellen Mitteln (im Wesentlichen Steuern und Kredite) ist im Kapitel 1210 und die Finanzierung aus Mautmitteln in Kapitel 1202 (Titelgruppe 05) des Einzelplans 12 abgebildet. Die wesentlichen Investitionen in die Bundesfernstraßen sind im
Straßenbauplan (als Anlage zum Einzelplan 12 des Bundeshaushaltsplans) aufgeführt und spiegeln sich neben weiteren Maßnahmen im FMS der VIFG wider.
Das zu finanzierende Bundesfernstraßennetz umfasst insgesamt 52.700 Kilometer Bestandsnetz (Stand 2010), davon sind
- 12.800 Kilometer Bundesautobahnen und
- 39.900 Kilometer Bundesstraßen.
Ergänzend zur Finanzierung des Bestandsnetzes sind die Neubaumaßnahmen im Bundesfernstraßenbereich zu finanzieren.
Der Bund ist Eigentümer der Bundesfernstraßen (
Art. 89, 90 GG). Für die Bau- und Ausbaumaßnahmen an den Bundesfernstraßen liegt die finanzielle Straßenbaulast beim Bund. Die Erfüllung der Sachaufgaben Bau, Ausbau und Erhaltung von Bundesfernstraßen übernehmen im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die Bundesländer in eigener Wahrnehmungskompetenz.