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A-Modell

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Beim A-Modell – der Begriff "A-Modell" steht für Ausbau-Modell – übernimmt ein privater Partner den Ausbau von Autobahnabschnitten, deren bauliche und betriebliche Erhaltung sowie die Finanzierung über einen Zeitraum von 30 Jahren. Nach Ablauf der Vertragszeit gehen die Aufgabenverantwortung und der Streckenabschnitt in einem vereinbarten Zustand wieder auf Bund und Land über.

Das A-Modell steht in engem Zusammenhang mit der Einführung der streckenbezogenen Maut für schwere Lkw im Jahr 2005. Die Refinanzierung des privaten Partners erfolgt aus dem  Gebührenaufkommen aus der Lkw-Maut auf dem jeweiligen Streckenabschnitt auf Basis eines verkehrsbezogenen Vergütungsmodells. Diese Gebühren werden durch den Bund erhoben und an den privaten Partner weitergeleitet. Darüber hinaus kann der private Partner eine Anschubfinanzierung aus dem öffentlichen Haushalt erhalten, wenn die Einnahmen aus der weitergeleiteten Lkw-Maut allein nicht zur Refinanzierung der Investition ausreichen. Da der private Partner nicht zur Erhebung der Mautgebühren ermächtigt wird, bedarf es beim A-Modell im Gegensatz zum F-Modell keiner gesetzlichen Grundlage. Ein Zusammenhang zwischen dem A-Modell und dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG) besteht somit nicht.

Der Ausbau eines Autobahnabschnitts wird nur dann als A-Modell durchgeführt, wenn die nach § 7 Absatz 2 BHO vorzunehmende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ergibt, dass ein A-Modell gegenüber einer konventionellen Realisierung mindestens ebenso wirtschaftlich ist. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Leitfadens für "Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei ÖPP-Projekten" (häufig als "FMK-Leitfaden" bezeichnet; siehe auch unter Downloads), an dessen Erstellung die VIFG mitgewirkt hat. Während der Durchführung eines A-Modell-Pilotprojekts nimmt die VIFG die Nachgelagerte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor.

Zu den Vorteilen des A-Modells gehören:
  • Zeitnaher Ausbau von derzeit über den Haushalt nicht zu finanzierenden Autobahnstrecken
  • Effiziente Umsetzung durch Integration der Lebenszyklusphasen und Wettbewerb
  • Sicherung und Verbesserung der Qualität über die Vertragslaufzeit
  • Entlastung der öffentlichen Hand von Betrieb und Erhaltung
  • Verwendung der Lkw-Gebühr für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und damit teilweise eine Nutzerfinanzierung

Chronologische Übersicht der Projekte nach dem A-Modell:

A-Modell Streckenabschnitt Status Steckbrief
A-Modell A8 in BayernBAB A 8

AS Augsburg-West – AD München-Allach
autobahnplus
Verkehrsfreigabe PDF
Link öffnenBAB A 4 Landesgrenze Hessen/Thüringen – AS Gotha
(sog. "Umfahrung Hörselberge")
Via Solutions Thüringen
Verkehrsfreigabe PDF
Link öffnenBAB A 1 AD Buchholz – AK Bremen
A1 mobil
In Betrieb PDF
Link öffnenBAB A 5 Malsch – Offenburg
Via Solutions Südwest
In Betrieb
PDF
Link öffnenBAB A 8 II
AK Ulm/Elchingen – AS Augsburg-West In Betrieb
folgt
Link öffnenBAB A 9 AS Lederhose – Landesgrenze Thüringen/Bayern
(Verfügbarkeitsmodell)
In Betrieb
folgt
BAB A 7
AS Neumünster-Nord - südlich AD HH-Nordwest
Ausschreibung  
BAB A 6
Wiesloch-Rauenberg – Weinsberg Angekündigt  
BAB A 1 / BAB A 30 Lotte – Münster / Rheine – Lotte Angekündigt  
BAB A 45 Vorhaben im Zuge der A45 (Hessen) Angekündigt
 
BAB A 7
Salzgitter – Drammetal
Angekündigt  
BAB A 60 / BAB A 643
Vorhaben im Zuge der A60 (Rheinland-Pfalz)
Angekündigt
 

Stand: Dezember 2011

Der Ausschreibungsbeginn der bereits angekündigten Projekte wird derzeit zwischen 2011 und 2012 erwartet. Der jeweilige Projektstart ist abhängig von der Schaffung des Baurechts und einem positiven Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.

Die vier erstgenannten A-Modelle werden als Pilotprojekte durchgeführt. Im Verlauf der Vergabe werden diese Projekte vom BMVBS in Zusammenarbeit mit der VIFG evaluiert, um die bisherigen Erfahrungen bei der Entwicklung weiterer Betreibermodelle im Bereich der Bundesfernstraßen zu nutzen. Ein Zwischenbericht ist bereits erstellt und mit den Auftragsverwaltungen sowie Vertretern der Privatwirtschaft diskutiert worden (Der Zwischenbericht und weitere Unterlagen können im Download-Bereich dieser Homepage heruntergeladen werden.). Im Anschluss an die Vergabe des vierten Pilotprojekts wird ein Schlussbericht über die Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess erstellt.

Bereits im Zwischenbericht lässt sich bei den A-Modellen feststellen, dass es mit den ausgewählten Projekten gelungen ist, eine gegenüber der konventionellen Realisierung verbesserte Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Auch die übrigen mit ÖPP verbundenen Ziele der Bundesregierung, wie die Förderung von Innovationen oder die schnellere Umsetzung von Großvorhaben, konnten bereits in großen Teilen erreicht werden. Zudem ergeben sich Hinweise für künftige A-Modelle, die den Zuschnitt der Strecken und das Leistungsprofil der Projekte betreffen oder auch die Integration anderer Vergütungsmechanismen, wie beispielsweise Verfügbarkeitsentgelte, beinhalten.

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