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Der Deutsche Bundestag hat mit der Verabschiedung des Haushalts 2011 die Forderung des Koalitionsvertrages in die Tat umgesetzt, einen geschlossenen Finanzierungskreislauf Straße zu schaffen. Vom 1. Januar 2011 an werden alle Einnahmen aus der Lkw-Maut der VIFG zufließen und von dort ausschließlich in den Straßenbau geleitet. Projekte der Schiene und der Wasserstraße werden dann aus dem regulären Haushalt bedient. So wird eine zentrale Forderung der Verkehrs- und Bauwirtschaft erfüllt, sicher zu stellen, dass alle Mautmittel tatsächlich auch zweckgebunden eingesetzt werden, zum Vorteil derer, die die Maut aufbringen.

Die VIFG wird damit zum institutionellen Bezugsrahmen zwischen Abgabenlast und Mittelverwendung. Das ist sogleich der erste Baustein für die ebenfalls im Koalitionsvertrag festgeschriebene Weiterentwicklung der VIFG einschließlich der Herstellung ihrer Kreditfähigkeit. Diese Entscheidungen stehen im Rahmen der Beratungen über den Bundeshaushalt 2012 an.