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Die Wertung der Angebote im Vergabeverfahren für das erste ÖPP-Projekt aus der zweiten Staffel der so genannten Ausbau-Modelle (A-Modelle) ist vom Oberlandesgericht München bestätigt worden. Damit können die Bauarbeiten an dem insgesamt rund 58 km langen Abschnitt der BAB A 8 zwischen Ulm und Augsburg in Kürze beginnen.

Im Zuge der Arbeiten soll innerhalb von vier Jahren ein 41 km langer Abschnitt der BAB A 8 bei fließendem Verkehr von vier auf sechs Spuren ausgebaut werden. Zusammen mit einem 17 km langen, bereits ausgebauten Teilstück soll das ausgewählte private Auftragnehmerkonsortium die Konzessionsstrecke zudem während der Konzessionsdauer von 30 Jahren erhalten und betreiben.

Für diese Leistungen einschließlich deren Finanzierung erhält das private Auftragnehmerkonsortium während der Konzessionsdauer eine Anschubfinanzierung sowie einen Teil der auf dem Autobahnabschnitt eingenommenen Lkw-Maut.

Neu ist, dass die Höhe der Anschubfinanzierung von Anfang an im Vergabeverfahren festgelegt war und die Bietergemeinschaft den von ihr benötigten Anteil aus der Lkw-Maut im Wettbewerb anbieten musste.

Für weitere Informationen zur Entscheidung des Oberlandesgerichtes München folgen Sie bitte nachfolgendem Link: http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/presse/archiv/2011/03002/index.php

Weitere Informationen erhalten Sie zudem über die Autobahndirektion Südbayern (ABDSB): http://www.abdsb.bayern.de


Der insgesamt rund 58 km lange Streckenabschnitt des nun entschiedenen ÖPP-Projektes an der BAB A 8 zwischen dem Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und der Anschlussstelle Augsburg-West im Überblick; in Richtung Osten schließt sich, wie ebenfalls abgebildet, der bereits für den Verkehr freigegebene Abschnitt des ersten A-Modell-Pilotprojektes zwischen Augsburg und München an.
Grafik: VIFG