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Übernahme der Komplettbewirtschaftung der Mittel des Bundesfernstraßenbaus durch die VIFG ab 2016



Nach umfangreichen Vorbereitungsarbeiten gemeinsam mit dem BMVI, dem BMF, den Auftragsverwaltungen der Länder und der DEGES, hat die VIFG zum Jahresbeginn 2016 plangemäß die Aufgabe der Komplettbewirtschaftung der Mittel des Bundesfernstraßenbaus übernommen.

Der Deutsche Bundestag hat auf der Grundlage des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 21.12.2015 das „Erste Gesetz zur Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes" beschlossen und damit die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, den Zahlungsverkehr für alle Ausgaben zur Finanzierung von Erhalt, Bau und Betrieb der Bundesfernstraßen von der VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) durchführen zu lassen. Das Gesetz ist am 28.12.2015 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird künftig der Zahlungsverkehr für den Gesamtetat der Bundesfernstraßen – der sich in 2016 auf rund 7,4 Mrd. € beläuft – mittels des Finanzmanagementsystems (FMS) der VIFG durchgeführt. Bisher war die VIFG für die Durchführung des Zahlungsverkehrs aus den Einnahmen der LKW-Maut zuständig – dieses Budget belief sich in den Jahren 2010 bis 2015 auf eine Größenordnung von rund 3,5 Mrd. € p.a. Der Zahlungsverkehr für die Mittel des Bundesfernstraßenbaus, die nicht aus der LKW-Maut stammen, wurde bisher über das HKR-Verfahren des Bundes durchgeführt. Mit der Komplettbewirtschaftung der Mittel des Bundesfernstraßenbaus ab 2016 geht für die VIFG eine deutliche Ausweitung des Volumens des Zahlungsverkehrs, der Anzahl der Geschäftsvorfälle sowie der Anwender des FMS in den Ländern einher.


  • Die Finanzierung der Bundesfernstraßen kann künftig konsistent und vollständig innerhalb eines Bewirtschaftungssystems abgebildet werden.
  • Die Ausweitung der Mittelbewirtschaftung der VIFG auf die konventionellen Mittel des Bundesfernstraßenbaus erschließt weitere Transparenzvorteile, da künftig eine durchgehende maßnahmenspezifische Kontierung erfolgt.
  • Für die Straßenbauverwaltungen der Länder ergeben sich Vorteile, da die Bewirtschaftung der gesamten Mittel für die Bundesfernstraßen nur noch mittels eines Systems erfolgt.
  • Die Struktur des Bundeshaushalts ist in Bezug auf die Bundesfernstraßen einfacher gestaltet worden, so dass sich weitere Erleichterungen für die Straßenbauverwaltungen der Länder in der Mittelbewirtschaftung ergeben (ein Kapitel 1201 anstelle der getrennten Kapitel 1209 und 1210).

Die VIFG dankt allen Beteiligten für die erfolgreiche Umsetzung des Projektes.