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Komplettbewirtschaftung Bundesfernstraßen: Jahresabschluss 2016



Die VIFG hat im Jahr 2016 erstmalig den Zahlungsverkehr für den Gesamtetat der Bundesfernstraßen durchgeführt1.
Mit der einheitlichen Bewirtschaftung der Mittel für Erhaltung, Bau und Betrieb der Bundesfernstraßen ist ein deutlicher Informationsgewinn für Parlament und Regierung bezüglich der projektbezogenen Mittelverwendung verbunden.

Für Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen wurden im Jahr 2016 rund 7,3 Mrd. € über das Finanzmanagementsystem der VIFG verausgabt. Für die VIFG bedeutet dies, dass sich das Finanzvolumen, für das die VIFG den Zahlungsverkehr durchführt, im Vergleich zu den Vorjahren mehr als verdoppelt hat. In den Vorjahren war die VIFG lediglich für die Durchführung des Zahlungsverkehrs aus den Einnahmen der LKW-Maut zuständig. Dieses Budget belief sich in den Jahren 2010 bis 2015 auf eine Größenordnung von rund 3,5 Mrd. € p.a. Der Zahlungsverkehr für die Mittel des Bundesfernstraßenbaus, die nicht aus der LKW-Maut stammen, wurde bis zum Jahr 2016 über das HKR-Verfahren des Bundes durchgeführt.

Die Ausgaben von rund 7,3 Mrd. € stellen eine deutliche Steigerung der Investitionen in die Bundesfernstraßen dar. Im Vergleich zu den Ist-Ausgaben des Vorjahres sind die Ausgaben um nahezu 15 % gestiegen. Auch im Vergleich der Jahre 2010 bis 2014 stellt die Summe von rund 7,3 Mrd. € einen Höchstwert dar.

Die Durchführung des Zahlungsverkehrs hat die VIFG in enger Kooperation mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie den Straßenbauverwaltungen der Länder realisiert. Rund 1.100 Mitarbeiter der Straßenbauverwaltungen der Länder haben Zugang zu dem Finanzmanagementsystem der VIFG. Gemeinsam sind im Jahr 2016 rund 500.000 Zahlungstransaktionen (kreditorisch und debitorisch) durchgeführt worden.

Für das Jahr 2017 ist ein weiterer Anstieg der Ausgaben für die Bundesfernstraßen vorgesehen. Der Bundeshaushalt 2017 sieht Ausgaben für die Bundesfernstraßen in einer Höhe von rund 7,7 Mrd. € vor.

1 Ausgenommen von der Bewirtschaftung durch die VIFG sind die zentral vom BMVI bewirtschafteten Mittel, die sich auf einen sehr geringen Anteil des Gesamtetats belaufen.