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Über die VIFG
Infrastrukturfinanzierung
Public Private Partnership
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Die Aufgaben der VIFG sind im „Gesetz zur Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft zur Finanzierung von Bundesverkehrswegen (Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftgesetz – VIFGG) verankert:

  • Verteilung des Gebührenaufkommens (LKW-Maut) nach dem Autobahnmautgesetz (ABMG) sowie zur Verfügung stehender Schifffahrtsabgaben zur Finanzierung von Bauvorhaben des Bundes in den Bereichen Straße, Schiene und Wasserstraße (§ 2 VIFGG).
  • Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von privatwirtschaftlichen Projekten (PPP).

Die VIFG geht auf Vorschläge der vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eingesetzten unabhängigen Regierungskommission „Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ zurück, die unter dem Vorsitzenden, Herrn Dr.-Ing. E.h. Pällmann, gearbeitet hat (sog. Pällmann-Kommission).
Nach einer jahrelangen Diskussion über die langfristige Finanzierung der Bundesverkehrswege außerhalb des Bundeshaushaltes war es die Aufgabe der Kommission, Vorschläge zu unterbreiten, wie dazu wirkungsvolle Beiträge geleistet werden können. Aufgabe der Kommission war es, ein strategisches Gesamtkonzept sowie Vorschläge für konkrete Schritte zu erarbeiten, wie zusätzliche Mittel kurzfristig mobilisierbar sind.

Die Kommissionsvorschläge

  • schrittweiser Systemwechsel von der Steuerfinanzierung zur Nutzerfinanzierung,
  • ökonomisch und ökologisch sinnvolle Einführung der streckenbezogenen Maut,
  • Sicherstellung der Abgabenverwendung für die Investitionen
wurden von der Bundesregierung aufgegriffen und fanden breite Akzeptanz in Wirtschaft und Politik.

Die VIFG nimmt in der Architektur der Pällmann-Kommission im Hinblick auf die Verwendung der Mautmittel für Investitionen einen wichtigen Platz ein. Es gehört zu den Erfolgen der Verkehrspolitik, dass die gesetzliche Einrichtung der VIFG trotz der verständlichen Vorbehalte der Finanzpolitik gegen jede Art von Mittelzweckbindung gelungen ist.

Mit dem der VIFG zugewiesenen Aufgabenbereich des Verteilens von Mitteln auf sämtliche Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasserstraße) ist der Gesetzgeber über die Empfehlungen der Kommission Verkehrsinfrastrukturfinanzierung hinausgegangen. Der Bund hat nicht drei unterschiedliche Gesellschaften ins Leben gerufen, sondern mit der VIFG eine integrierte Finanzierungsgesellschaft gegründet, die in ihrem Aufgabenbereich verkehrsträgerübergreifend zuständig ist.

 
 
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