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Das Unternehmen

Ziel der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) ist eine bedarfsgerechte, effektive und effiziente Verkehrs-Infrastrukturbereitstellung.
Die VIFG schafft einen institutionellen Bezugsrahmen zwischen Abgabenlast und Mittelverwendung der Lkw-Maut, der eine notwendige Bedingung der Nutzerfinanzierung darstellt.

Der Beschluss zur Gründung der VIFG basiert unter anderem auf den Ergebnissen der vom damaligen Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eingesetzten unabhängigen Regierungskommission „Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ (der so genannten Pällmann-Kommission). Die Kommission hat vor dem Hintergrund der Diskussion über die langfristige Finanzierung der Bundesverkehrswege außerhalb des Bundeshaushaltes ein strategisches Gesamtkonzept erarbeitet, wie zusätzliche Mittel zur Infrastrukturfinanzierung mobilisierbar sind.

Folgende Kommissionsvorschläge wurden von der Bundesregierung aufgegriffen und fanden breite Akzeptanz in Wirtschaft und Politik:
  • schrittweiser Systemwechsel von der Steuerfinanzierung zur Nutzerfinanzierung
  • ökonomisch und ökologisch sinnvolle Einführung der streckenbezogenen Maut
  • Sicherstellung der Abgabenverwendung für die Investitionen.
Die VIFG nimmt in den Vorstellungen der Pällmann-Kommission zur Ausgestaltung der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung mit Blick auf die Verwendung der Mautmittel für Investitionen eine zentrale Rolle ein. Es gehört zu den Erfolgen der deutschen Verkehrspolitik, dass die gesetzliche und organisatorische Einrichtung der VIFG gelungen ist.

Die VIFG ist 2003 in Berlin gegründet worden. Der Gesetzgeber hat die Entscheidung getroffen, eine Gesellschaft im Eigentum des Bundes mit gesetzlich geregelten Aufgaben zu etablieren. Errichtung und Gegenstand der VIFG sind im „Gesetz zur Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft zur Finanzierung von Bundesverkehrswegen (Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz – VIFGG)“ verankert.

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