8Nutzerfinanzierung als Prinzip und aus Prinzip Der Deutsche Bundestag hat im März 2015 die Erweiterung der Lkw Maut beschlossen Neben einer Ausweitung des mautpflichtigen Netzes werden zukünftig Lkw bereits ab 7 5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig Ebenso wurde eine Infrastrukturabgabe für Fahrzeuge bis 3 5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht beschlossen Das Ziel einer vollständigen Nutzerfinanzierung der Bundes fernstraßen rückt damit in großen Schritten näher Auch wenn eine Zweckbindung der Infrastrukturabgabe für die Straße nicht festgeschrieben ist so werden doch zusam men mit weiteren Mitteln die Ausgaben für die Bundes fernstraßen in den nächsten Jahren beachtlich ansteigen Neben der Einnahmenseite ist der Blick aber folgerichtig auch auf die Ausgabenseite zu richten Tragendes Element einer konsequenten Nutzerfinanzierung ist die Verbindung der Einnahmen mit den Ausgaben in einem Finanzierungs kreislauf aus Sicht der Nutzer die Verbindung von Leistung und Gegenleistung Die Beschäftigung allein mit Organisationsfragen sollte dabei aber nicht an erster Stelle stehen Es gilt der alte aber noch immer gültige und richtige Grundsatz aus der Organisationslehre Die Struktur folgt der Strategie Eine an dem verkehrspolitischen Gestaltungsanspruch orientierte Gesamtstrategie zur Verbesserung der ver kehrspolitischen Einzelziele Ökonomie Ökologie Soziales und Verkehr bietet beachtliche Chancen Die finanzpoli tischen Ziele scheinen derzeit schon klarer durch sollten aber in einem ausgewogenen Verhältnis zu den verkehr lichen Zielen bleiben Die Einbindung privaten Kapitals ist dabei allerdings kein Selbstzweck sondern bei nach gewiesener Wirtschaftlichkeit lediglich ein Element Um das Vertrauen der Nutzer nicht zu zerstören sollte das zentrale Prinzip der Nutzerfinanzierung Leistung und Gegenleistung nicht konterkariert werden Andreas Scharf Prokurist Kaufmännischer Leiter Ein bewährter Grundsatz Die Struktur folgt der Strategie

Vorschau VIFG Geschäftsbericht 2014 Seite 8
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