8Nutzerfinanzierung als Vorbild Der Deutsche Bundestag hat im Dezember 2015 eine Ände rung des VIFG Gesetzes VIFGG beschlossen Ziel der Än derung ist es dass die VIFG neben den Einnahmen aus der Lkw Maut auch die konventionellen Haushaltsmittel für den Bundesfernstraßenbau über ihr FMS abwickeln kann Damit wird eine vollständige Erfassung sämtlicher maß nahmenbezogener Mittelbindungen und Ausgaben für Bau Erhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen innerhalb eines Systems gewährleistet Dadurch entsteht ein deut licher Zugewinn an betriebswirtschaftlich auswertbaren Informationen Durch den Anschluss aller Länder an das FMS der VIFG be steht eine einheitliche Plattform für sämtliche Zahlungs vorgänge die die Länder im Rahmen der Verwaltung der Bundesfernstraßen nutzen Hieraus ergeben sich eine Reihe von Möglichkeiten den Prozess der Bewirtschaftung der Bundesfernstraßen zu optimieren In einem ersten Schritt werden alle Zahlungsvorgänge bis hin zur Projekt ebene für den Bund transparent woraus sich wiederum weitergehende Anwendungsmöglichkeiten ergeben So wird beispielsweise das vom Bund betriebene Controlling system Bundesfernstraße mit validen Daten versorgt Eine verbesserte Vermögensrechnung ist ein weiteres Anwendungsbeispiel Das ursprünglich für die Verteilung der Mautmittel entwi ckelte FMS wird somit auch dafür genutzt im sogenannten konventionellen Bereich transparenter zu werden Hierin ist durchaus ein Reformschritt mit Bezug auf das Verhältnis zwischen dem Bund und den Ländern im Bereich der Auf tragsverwaltung der Bundesfernstraßen zu sehen Für eine Ausweitung der Nutzerfinanzierung ist das FMS ebenso geeignet wie für eine Vertiefung betriebswirt schaftlicher Anwendungen und Auswertungen Das in der Nutzerfinanzierung angelegte Äquivalenzprinzip erfordert klar einen betriebswirtschaftlichen Gestaltungsansatz Warum sollte man diesen nicht weiter auch für die konven tionellen Mittel nutzen Andreas Scharf Prokurist Kaufmännischer Leiter Die Bewirtschaftung der Straßen muss an betriebs wirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichtet werden

Vorschau VIFG Geschäftsbericht 2015 Seite 8
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