10 Finanzmanagement Bundesfernstraßen Maut Grundlagen der Tätigkeit und Aufgabenbereiche Die wesentliche Aufgabe des Geschäftsbereichs Finanz management Bundesfernstraßen Maut ist die Durch führung des Zahlungsverkehrs für Bau Erhalt und Betrieb der Bundesfernstraßen Durch das erste Gesetz zur Ände rung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschafts gesetzes vom 21 12 2015 wurde der Aufgabenbereich der VIFG auf die Durchführung des Zahlungsverkehrs für den Gesamtetat der Bundesfernstraßen mittels des Finanz managementsystems ausgeweitet Damit wird die Finan zierung der Bundesfernstraßen konsistent und vollstän dig innerhalb eines Bewirtschaftungssystems abgebildet Mit der einheitlichen Bewirtschaftung der Mittel für Erhaltung Bau und Betrieb der Bundesfernstraßen ist ein deutlicher Informationsgewinn für Parlament und Regie rung bezüglich der Mittelverwendung verbunden Die VIFG hat im Jahr 2017 den Zahlungsverkehr für den Gesamtetat der Bundesfernstraßen mit Ausnahme der zentral vom BMVI bewirtschafteten Mittel durchgeführt In der Summe beliefen sich die Ausgaben für die Bundesfernstraßen auf rund 8 1 Mrd Euro Die VIFG stellt weiterhin institutionell sicher dass die Zweckbindung der Lkw Maut gewährleistet ist Die Verteilung des Gebührenaufkommens aus der Lkw Maut ist weiterhin integraler Bestandteil der Durchführung des Zahlungsverkehrs Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Bundesfernstraßenmautgesetz BFStrMG sowie das Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetz VIFGG Dort ist festgelegt dass die Mautmittel abzüg lich der Systemkosten sowie der Aufwendungen für die sogenannten Harmonisierungsmaßnahmen zweckgebun den für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur der Bundesfernstraßen verwendet werden Der Transformationsprozess hin zur Bundesautobahn gesellschaft ist so zu gestalten dass die Leistungserstellungs prozesse aufrechterhalten werden Die Belange der Mitarbeiter sind dabei vorrangig zu berücksichtigen Jörg Bünning Leiter Maut Finanzsteuerung

Vorschau VIFG Geschäftsbericht 2017 Seite 10
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