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F-Modell


Seit der Verabschiedung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes (FStrPrivFinG) im Jahr 1994 können sowohl "Sonderbauten" – Brücken, Tunnel und Pässe – im Zuge von Bundesautobahnen oder Bundesstraßen als auch mehrstreifige Bundesstraßen privat gebaut, erhalten und betrieben sowie finanziert werden. Ein privater Partner erhält die Konzession, für einen bestimmten Zeitraum (üblicherweise 30 Jahre) das Sonderbauwerk oder den Abschnitt einer Bundesstraße zu betreiben.

Der private Partner refinanziert seine Ausgaben bei einem F-Modell, indem er selbst vom Nutzer eine Maut erhebt. Die Höhe dieser Maut ist genehmigungspflichtig. Daneben kann der Bund das Projekt mit einer Anschubfinanzierung unterstützen.

Zu den Vorteilen des F-Modells gehören:

  • Frühzeitige Realisierung von Maßnahmen im Bereich der Bundesfernstraßen
  • Haushaltsentlastung durch Finanzierung über Nutzergebühren
  • Entlastung der öffentlichen Hand von Betrieb und Erhaltung
  • Vollständige Nutzerfinanzierung, da auch leichte Lkw und Pkw eine projektspezifische Mautgebühr zu zahlen haben

Mit dem Warnowtunnel in Rostock (Eröffnung 2003) sowie dem Herrentunnel in Lübeck (Eröffnung 2005) wurden bisher zwei Projekte realisiert. Ein weiteres Projekt wurde mit der neuen Strelasundquerung zur Verbindung der Insel Rügen mit dem Festland ausgeschrieben. Die Ausschreibung wurde jedoch aufgehoben, da kein prüf- und wertbares Angebot eingegangen ist. Daraufhin wurde die Strelasundbrücke konventionell realisiert und konnte Ende des Jahres 2007 für den Verkehr freigegeben werden.

Im Rahmen der Evaluierung der F-Modelle erstellte die VIFG in Zusammenarbeit mit Beratern, die bei den Projekten mitgewirkt haben, ein Gutachten für das BMVBS (der Sachstandsbericht und weitere Unterlagen können im Download-Bereich heruntergeladen werden). Die Auswertung ergab, dass sich die Erwartungen mit den drei bisher ausgeschriebenen Projekten nicht erfüllt haben. Die geringe Anzahl von Projekten sowie ihre wirtschaftliche Entwicklung werden auf folgende Gründe zurückgeführt:

  • Bei den Nutzern besteht eine geringe Mautakzeptanz und die prognostizierten Verkehrsmengen waren zu hoch.
  • Die zentralen Risiken – in Bezug auf Verkehrsmengen und Baugrund – werden weitestgehend vom privaten Partner getragen.
  • Der Anwendungsbereich des FStrPrivFinG wird in Bezug auf die Projektentwicklung und strukturierung nicht ausgeschöpft.
  • Bei der Projektauswahl und -entwicklung wurden Eignungs- und Tragfähigkeitskriterien nicht ausreichend berücksichtigt. Dagegen schien das F-Modell die Gelegenheit für eine Realisierung konventionell nicht zu finanzierender Projekte zu bieten.
  • Die Refinanzierung ist mit Unsicherheiten behaftet. Bisher konnte bei der Bestimmung der Mauthöhe nicht auf bekannte Maßstäbe zurückgegriffen werden und die bisherigen Mautfestsetzungsverfahren haben sich als überaus komplex erwiesen.

Entsprechend wurden die vorhandenen Spielräume im FStrPrivFinG für eine individuell optimale Projektstrukturierung in den bisherigen Projekten bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Die wesentlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Parameter sind in zukünftigen Projekten daher sehr viel stärker auszudifferenzieren als bisher. Eine flexible Anwendung des Betreibermodells ergibt sich unter anderem durch nachfolgende Spielräume:

  • Eine längere Konzessionslaufzeit entlastet die Refinanzierungsstruktur, ermöglicht niedrigere Mautsätze und erhöht damit die Mautakzeptanz beim Nutzer.
  • Die Integration weiterer Vergütungselemente, beispielsweise mit einem Verfügbarkeitscharakter, kann die Verkehrsmengenrisiken mindern.
  • Eine Anschubfinanzierung kann anstelle eines Einmalbeitrags flexibel zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise zur Entlastung des Verkehrsmengenrisikos in der Frühphase durch garantierte Mindesteinnahmen.
  • Zusätzliche Anreize für den Privaten zur Realisierung von Effizienzpotenzialen können auch in der öffentlichen Wahrnehmung zu einer besseren Akzeptanz des F-Modells führen.

In seiner spezifischen Grundstruktur stellt das F-Modell weiterhin eine sinnvolle Handlungsalternative dar. Die Umsetzung weiterer Projekte nach dem F-Modell wird weiterhin diskutiert, wie bspw. der Albaufstieg in Baden-Württemberg oder die Weserquerung in Bremen.


Übersicht der Projekte nach dem F-Modell:


StraßeF-ModellStreckenabschnittStatusSteckbrief
B 105 Warnowtunnel Unterquerung der Warnow, Rostock In Betrieb
B 75 / B 104 Herrentunnel Unterquerung der Trave, Lübeck In Betrieb

Stand: Februar 2017

Weitere Dokumente zum F-Modell können Sie im Download-Bereich herunterladen.