Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung am 6. Juli 2011 den vom Bundesminister der Finanzen vorgeschlagenen Entwurf für den Bundeshaushalt 2012 angenommen. Der Etat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist im Einzelplan 12 abgebildet und beläuft sich auf 25,3 Mrd. €. Der Einzelplan 12 sieht Verkehrsinvestitionen in Höhe von rund 10 Mrd. € vor – davon entfallen rund 5 Mrd. € auf den Verkehrsträger Bundesfernstraße. Erstmals ab 2012 werden alle Einnahmen und Ausgaben in Zusammenhang mit der Erhebung, der Kontrolle und der Verwendung der Lkw-Maut in einem eigenen Kapitel zusammengefasst. Damit wird die Transparenz über die zweckgebundene Verwendung der Lkw-Maut weiter erhöht und die Grundlage für eine Fortentwicklung der Finanzierung und Bereitstellung der Bundesfernstraßen gelegt, wie beispielsweise die in der Diskussion befindliche Kreditfähigkeit der VIFG. Die VIFG wertet diese Entscheidung als einen bedeutenden Schritt hin zu einem „Finanzierungskreislauf Straße".
Aufgrund der Beanspruchung und des Erhaltungszustands des Bundesfernstraßennetzes ist davon auszugehen, dass die knappen Investitionsmittel für die Bundesfernstraßen in den Jahren 2012 bis 2015 vorrangig für Erhaltungsmaßnahmen verwendet werden. In der Folge werden die für Bedarfsplanmaßnahmen vorhandenen Mittel bis 2015 auf voraussichtlich deutlich unter 1,5 Mrd. € abschmelzen. Unter Berücksichtigung der bereits durch begonnene Bedarfsplanmaßnahmen gebundenen Mittel engt sich der Spielraum für neue Bedarfsplanmaßnahmen erheblich ein.
Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2012 wird auf Basis des erfolgten Kabinettsbeschlusses in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren gegeben.
Für zusammenfassende Informationen zum Bundeshaushalt 2012 und zum Finanzplan bis 2015 siehe auch die Information des Bundesministeriums der Finanzen unter nachfolgendem Link.