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Geschäftsbereich Finanzmanagement Bundesfernstraßen/ Maut


Durchführung des Zahlungsverkehrs Bundesfernstraßen


Seit dem Haushaltsjahr 2016 wird der Zahlungsverkehr für den Gesamtetat der Bundesfernstraßen mit Ausnahme der zentral von BMVI bewirtschafteten Mittel von der VIFG durchgeführt. Damit wird die Finanzierung der Bundesfernstraßen konsistent und vollständig innerhalb eines Bewirtschaftungssystems abgebildet.

Für Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen sind gemäß dem Bundeshaushaltsplan 2019 rund 9,2 Milliarden Euro veranschlagt. Damit hat sich der Planwert gegenüber dem Vorjahresansatz nicht verändert. Die aktuelle von der Bundesregierung beschlossene mittelfristige Finanzplanung bis 2022 sieht einen weiteren Anstieg der Mittel für die Bundesfernstraßen bis auf rund 10,5 Milliarden Euro vorsieht.

Der Zahlungsverkehr für Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen wird technisch mittels des Finanzmanagementsystems (FMS) der VIFG durchgeführt. Das FMS der VIFG basiert auf einer betriebswirtschaftlich orientierten „Enterprise Ressource Planning"-Software von SAP. Somit sind Zukunftsfähigkeit und Möglichkeiten der Weiterentwicklung des FMS auch in technischer Hinsicht auf hohem Niveau möglich und gewährleistet.

An das FMS der VIFG sind zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs alle 16 Länder in ihrer Funktion als Auftragsverwaltung (Verwaltung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen durch die Länder im Auftrag des Bundes) sowie die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) angeschlossen. Insgesamt nutzen damit aktuell rund 1.060 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftragsverwaltungen das FMS der VIFG.

Mit der Komplettbewirtschaftung der Mittel des Bundesfernstraßenbaus ab 2016 ging für die VIFG eine deutliche Ausweitung des Volumens des Zahlungsverkehrs, der Anzahl der Geschäftsvorfälle sowie der Anwender des FMS in den Ländern einher.

Die durch die VIFG zu bewirtschaftende Mittel für die Bundesfernstraßen stellen sich im Detail wie folgt dar:

Gesamtausgaben in der Bewirtschaftung durch die VIFG - Planansätze gemäß Bundeshaushalt 2019 -in Tsd. €
Kapitel 1201 (vor Tgr. 01)
Koordinierung TEN * 170
Verkehrswirtschaftliche Untersuchungen * 3.100
Bestandserfassung BStr. / Koordinierung Fachinformationssysteme * 26.000
Privatstraßen des Bundes 850
Zuweisungen an kommunnale Baulastträger nach § 5a BStrG -
Kapitel 1201 Tgr. 01: Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen
Betriebsdienst BAB 584.813
Betriebsdienst BStr. 431.800
Zweckausgaben BAB 272.303
Zweckausgaben BStr. 131.000
Hochbauten BAB 29.300
Hochbauten BStr. 16.700
Bedarfsplanmaßnahmen BAB 1.489.934
Grunderwerb Bedarfsplanmaßnahmen BAB 80.000
Bedarfsplanmaßnahmen BStr. 721.843
Grunderwerb Bedarfsplanmaßnahmen BStr. 60.000
Um- & Ausbau, Rastanlagen, Lärmschutz BAB 320.150
Grunderwerb Um- und Ausbau, Rastanlagen, Lärmschutz BAB 12.000
Um- & Ausbau, Lärmschutz BStr. 200.050
Grunderwerb Um- und Ausbau einschließlich Lärmschutz BStr. 30.000
Erhaltung BAB 2.323.265
Erhaltung BStr. 1.450.807
Bau/Erhalt Verkehrseinrichtungen/-anlagen BAB 140.000
Bau/Erhalt Verkehrseinrichtungen/-anlagen BStr. 27.000
Baukostenzuschüsse der Europäischen Union BAB -
Baukostenzuschüsse der Europäischen Union BStr. -
Maßnahmen nach EKrG BStr. 20.000
Bau von Radwegen einschl. Erhaltung BStr. 98.000
Erwerb Kfz BAB und BStr. 55.000
Erwerb von Geräten und Maschinen BAB und BStr. 37.000
Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten BAB 568.482
Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten BStr. 4.508
Vorfinanzierung Bau, Änderung, Beseitigung Versorgungs-/Abwasseranlagen BAB und BStr. -
Kapitel 1201 Tgr. 02: Ausgaben im Zusammenhang mit der Erhebung der Lkw-Maut
Zuweisungen an kommunnale Baulastträger nach § 11 BFStrMG 160.000
Summe Kapitel 1201: Bewirtschaftung Bundesfernstraßen durch VIFG 9.294.075
   
Kapitel 1202, Bundeschienenwege - Tgr. 02 Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen 81.030
Kapitel 6002, Allgemeine Bewilligungen - Anlage 4 Sondervermögen "Aufbauhilfe" -
   
Summe Planausgaben "Bewirtschaftung durch die VIFG" 9.375.105

* Anteilige Bewirtschaftung durch die VIFG

Detaildarstellung der Kapitel/Titel des Bundeshaushalts, die durch die VIFG im Jahr 2019 bewirtschaftet werden


Der Gesamtetat für die Bundesfernstraßen wird den Auftragsverwaltungen und der DEGES vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als Verfügungsrahmen zugewiesen. Die VIFG bildet die Verfügungsrahmen sämtlicher Auftragsverwaltungen und der DEGES im Finanzmanagementsystem ab und stellt technisch auch die Kontrolle des jeweiligen Verfügungsrahmens sicher.

Das zu finanzierende Bundesfernstraßennetz umfasst 51.064 Kilometer, davon sind

  • 13.009 Kilometer Bundesautobahnen und
  • 38.018 Kilometer Bundesstraßen*

*Quelle: BMVI, Verkehr in Zahlen 2018/2019 (47. Jahrgang)

Ergänzend zur Finanzierung dieses Bestandsnetzes sind die Neubaumaßnahmen im Bundesfernstraßenbereich zu finanzieren.

Der Bund ist Eigentümer der Bundesfernstraßen (Art. 90 GG). Für die Bau- und Ausbaumaßnahmen an den Bundesfernstraßen liegt die finanzielle Straßenbaulast beim Bund. Die Erfüllung der Sachaufgaben Bau, Ausbau und Erhaltung von Bundesfernstraßen übernehmen im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die Bundesländer in eigener Wahrnehmungskompetenz.