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Bei einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird zum einen ein umfassender sogenannter Kostenvergleich erstellt. Kalkuliert werden die Kosten für Planung, Bau, Erhaltung, Betrieb und Finanzierung sowohl für die PSC (Public Sector Comparator)- als auch für die ÖPP-Variante über den Lebenszyklus hinweg, wobei die PSC-Variante eine Vergleichskalkulation der öffentlichen Hand darstellt. Beide Varianten werden diskontiert und die Barwerte miteinander verglichen. Der geringste Barwert weist die wirtschaftlichste Beschaffungsvariante aus.

Zum anderen wird auch ein sog. quantitativer Nutzenvergleich durchgeführt, der auf der Systematik der Bundesverkehrswegeplanung (BVWP) beruht. Dabei werden die Nutzenunterschiede beider Varianten berechnet, indem der im BVWP bereits ermittelte quantitative Nutzen für die Fertigstellung des betreffenden Abschnitts herangezogen wird. Für abweichende Baufertigstellungstermine und Bauabläufe werden dann entsprechende Abzüge vorgenommen. Auch beim quantitativen Nutzenvergleich geben die Barwerte Auskunft darüber, welches Modell wirtschaftlicher ist.

Sofern der quantitative – oder auch monetäre – Kosten- und Nutzenvergleich in der WU nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führt, kann darüber hinaus ein qualitativer Vergleich in Form einer Nutzwertanalyse durchgeführt werden.