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Bundesregierung nimmt Stellung zur Weiterentwicklung der VIFG


In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) Stellung genommen. Die Bundesregierung hält es danach für richtig, dass eine öffentliche Gesellschaft wie die VIFG, legitimiert durch den Unternehmensgegenstand und -zweck, Konzepte zur strategischen Ausrichtung der Gesellschaft im Allgemeinen und zum Zufluss finanzieller Mittel/Kapitalaufnahme im Fall der VIFG im Speziellen entwickelt, auch wenn diese politische Beschlüsse von Legislative und/oder Exekutive voraussetzen bzw. vorwegnehmen. Denn es sei unter anderem Aufgabe der Geschäftsleitung – auch von Unternehmen mit Bundesbeteiligung wie der VIFG – die strategische Ausrichtung des Unternehmens auf der Grundlage des jeweiligen Gesellschaftsvertrages weiter zu entwickeln. Dabei seien im festgelegten Rahmen unternehmerische Grundentscheidungen zu treffen, die auch die Eröffnung möglicher neuer Geschäftsfelder beinhalten könnten.

Eine Gefahr, dass öffentliche Gesellschaften unter Rückgriff auf Haushaltsmittel zu „Lobbyisten in eigener Sache" werden, sieht die Bundesregierung nicht.

Entsprechend Ziffer 4.1.1 des Public Corporate Governance Kodex des Bundes (Public Kodex) trägt die Geschäftsleitung die Verantwortung für die Leitung des Unternehmens. Dabei ist sie an den Unternehmensgegenstand und -zweck gebunden. Die Geschäftsleitung entwickelt auf dieser Basis die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit den Überwachungsorganen ab und sorgt für deren Umsetzung. Bei wesentlichen unternehmerischen Maßnahmen entscheidet auch noch die Anteilseignerversammlung. Der Public Kodex geht somit davon aus, dass die Initiative für die Entwicklung der strategischen Ausrichtung, was auch Fragen der Eröffnung neuer Geschäftsfelder einschließt, von der Geschäftsführung ausgeht. Diesen Initiativ- und Handlungsspielraum hält die Bundesregierung für notwendig und sinnvoll, um die mit dem Eingehen einer unternehmerischen Beteiligung des Bundes beabsichtigte wirtschaftlichere Erfüllung von wichtigen Aufgaben des Bundes zu erreichen.

Zur kompletten Kleinen Anfrage 17/7572 sowie zur kompletten Antwort der Bundesregierung 17/7754 gelangen Sie durch klicken auf den jeweiligen Link.