Seit dem Haushaltsjahr 2016 wird der Zahlungsverkehr für den Gesamtetat der Bundesfernstraßen mit Ausnahme der zentral von BMVI bewirtschafteten Mittel von der VIFG durchgeführt. Damit wird die Finanzierung der Bundesfernstraßen konsistent und vollständig innerhalb eines Bewirtschaftungssystems abgebildet.
Für Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen sind gemäß dem Bundeshaushaltsplan 2019 rund 9,2 Milliarden Euro veranschlagt. Damit hat sich der Planwert gegenüber dem Vorjahresansatz nicht verändert. Die aktuelle von der Bundesregierung beschlossene mittelfristige Finanzplanung bis 2022 sieht einen weiteren Anstieg der Mittel für die Bundesfernstraßen bis auf rund 10,5 Milliarden Euro vorsieht.
Der Zahlungsverkehr für Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen wird technisch mittels des Finanzmanagementsystems (FMS) der VIFG durchgeführt. Das FMS der VIFG basiert auf einer betriebswirtschaftlich orientierten „Enterprise Ressource Planning"-Software von SAP. Somit sind Zukunftsfähigkeit und Möglichkeiten der Weiterentwicklung des FMS auch in technischer Hinsicht auf hohem Niveau möglich und gewährleistet.
An das FMS der VIFG sind zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs alle 16 Länder in ihrer Funktion als Auftragsverwaltung (Verwaltung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen durch die Länder im Auftrag des Bundes) sowie die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) angeschlossen. Insgesamt nutzen damit aktuell rund 1.060 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftragsverwaltungen das FMS der VIFG.
Mit der Komplettbewirtschaftung der Mittel des Bundesfernstraßenbaus ab 2016 ging für die VIFG eine deutliche Ausweitung des Volumens des Zahlungsverkehrs, der Anzahl der Geschäftsvorfälle sowie der Anwender des FMS in den Ländern einher.
Die durch die VIFG zu bewirtschaftende Mittel für die Bundesfernstraßen stellen sich im Detail wie folgt dar:
Gesamtausgaben in der Bewirtschaftung durch die VIFG - Planansätze gemäß Bundeshaushalt 2019 - | in Tsd. € |
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Kapitel 1201 (vor Tgr. 01) | |
Koordinierung TEN * | 170 |
Verkehrswirtschaftliche Untersuchungen * | 3.100 |
Bestandserfassung BStr. / Koordinierung Fachinformationssysteme * | 26.000 |
Privatstraßen des Bundes | 850 |
Zuweisungen an kommunnale Baulastträger nach § 5a BStrG | - |
Kapitel 1201 Tgr. 01: Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen | |
Betriebsdienst BAB | 584.813 |
Betriebsdienst BStr. | 431.800 |
Zweckausgaben BAB | 272.303 |
Zweckausgaben BStr. | 131.000 |
Hochbauten BAB | 29.300 |
Hochbauten BStr. | 16.700 |
Bedarfsplanmaßnahmen BAB | 1.489.934 |
Grunderwerb Bedarfsplanmaßnahmen BAB | 80.000 |
Bedarfsplanmaßnahmen BStr. | 721.843 |
Grunderwerb Bedarfsplanmaßnahmen BStr. | 60.000 |
Um- & Ausbau, Rastanlagen, Lärmschutz BAB | 320.150 |
Grunderwerb Um- und Ausbau, Rastanlagen, Lärmschutz BAB | 12.000 |
Um- & Ausbau, Lärmschutz BStr. | 200.050 |
Grunderwerb Um- und Ausbau einschließlich Lärmschutz BStr. | 30.000 |
Erhaltung BAB | 2.323.265 |
Erhaltung BStr. | 1.450.807 |
Bau/Erhalt Verkehrseinrichtungen/-anlagen BAB | 140.000 |
Bau/Erhalt Verkehrseinrichtungen/-anlagen BStr. | 27.000 |
Baukostenzuschüsse der Europäischen Union BAB | - |
Baukostenzuschüsse der Europäischen Union BStr. | - |
Maßnahmen nach EKrG BStr. | 20.000 |
Bau von Radwegen einschl. Erhaltung BStr. | 98.000 |
Erwerb Kfz BAB und BStr. | 55.000 |
Erwerb von Geräten und Maschinen BAB und BStr. | 37.000 |
Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten BAB | 568.482 |
Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten BStr. | 4.508 |
Vorfinanzierung Bau, Änderung, Beseitigung Versorgungs-/Abwasseranlagen BAB und BStr. | - |
Kapitel 1201 Tgr. 02: Ausgaben im Zusammenhang mit der Erhebung der Lkw-Maut | |
Zuweisungen an kommunnale Baulastträger nach § 11 BFStrMG | 160.000 |
Summe Kapitel 1201: Bewirtschaftung Bundesfernstraßen durch VIFG | 9.294.075 |
Kapitel 1202, Bundeschienenwege - Tgr. 02 Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen | 81.030 |
Kapitel 6002, Allgemeine Bewilligungen - Anlage 4 Sondervermögen "Aufbauhilfe" | - |
Summe Planausgaben "Bewirtschaftung durch die VIFG" | 9.375.105 |
* Anteilige Bewirtschaftung durch die VIFG
Der Gesamtetat für die Bundesfernstraßen wird den Auftragsverwaltungen und der DEGES vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als Verfügungsrahmen zugewiesen. Die VIFG bildet die Verfügungsrahmen sämtlicher Auftragsverwaltungen und der DEGES im Finanzmanagementsystem ab und stellt technisch auch die Kontrolle des jeweiligen Verfügungsrahmens sicher.
Das zu finanzierende Bundesfernstraßennetz umfasst 51.064 Kilometer, davon sind
*Quelle: BMVI, Verkehr in Zahlen 2018/2019 (47. Jahrgang)
Ergänzend zur Finanzierung dieses Bestandsnetzes sind die Neubaumaßnahmen im Bundesfernstraßenbereich zu finanzieren.
Der Bund ist Eigentümer der Bundesfernstraßen (Art. 90 GG). Für die Bau- und Ausbaumaßnahmen an den Bundesfernstraßen liegt die finanzielle Straßenbaulast beim Bund. Die Erfüllung der Sachaufgaben Bau, Ausbau und Erhaltung von Bundesfernstraßen übernehmen im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die Bundesländer in eigener Wahrnehmungskompetenz.