Mit Abschluss der Verträge zu den jeweiligen ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbau entstehen für die Vertragspartner umfangreiche Rechte und Pflichten. Aufseiten der öffentlichen Hand (Auftrag- oder Konzessionsgeber) wurde vom BMVI daher ein Vertragsmanagement für die ÖPP-Projekte eingerichtet mit dem Ziel,
Das Vertragsmanagement bildet somit die vierte Phase im Prozess der WU.
Konkrete Aufgaben/Arbeiten der VIFG dabei sind die
Bei der Umsetzung des Vertragsmanagements werden drei wesentliche Schritte unterschieden.
Um die beschriebenen Ziele des Vertragsmanagements für die ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbereich zu erreichen, müssen die Straßenbauverwaltungen der Länder dem BMVI Bericht erstatten. Wichtig ist dabei zum einen, dass alle wichtigen Informationen über die einzelnen ÖPP-Projekte länderübergreifend in einheitlicher Form vorhanden sind. Zum anderen sollte aber der Verwaltungsaufwand für die Erstellung der Berichte so gering wie möglich gehalten werden (zum Beispiel mithilfe von Mustern und standardisierten Arbeitsabläufen).
Die finanziellen Daten für die Berichterstattung werden dabei in erster Linie aus dem FMS der VIFG generiert, während die technischen Aspekte sowie Erläuterungen zu finanziellen Daten von den Straßenbauverwaltungen der Länder sowie der DEGES zugeliefert werden.
Die VIFG unterstützt auf dieser Grundlage das BMVI bei der Berichterstattung. Zur Sicherstellung eines weitgehend einheitlichen Formats wurde durch die VIFG – in Abstimmung mit dem BMVI – eine Arbeitsanleitung zum Erstellen der Beiträge entworfen. Diese „Arbeitsanleitung für die Durchführung des Vertragsmanagements mit Berichterstattung" wurde den Straßenbauverwaltungen der Länder und der DEGES im Jahr 2009 zugesandt, sodass über die ersten Projekte bereits nach Ablauf eines Jahres in dieser Form berichtet werden konnte.
Die zunächst halbjährlich durchgeführte Berichterstattung aus den Projekten brachte neue Erkenntnisse. Im Jahr 2012 wurde deshalb entschieden, Berichtsformat wie -inhalte zu überarbeiten, eine Aufgabe, die in großen Teilen der VIFG zufiel. Für eine Anpassung sprachen vor allem folgende Gründe:
Dazu wurde der Berichtsturnus umgestellt – die Berichterstattung erfolgt jetzt nur noch einmal im Jahr. Auch die zentrale Anlaufstelle beim Bund im Rahmen des Vertragsmanagements sowie die regelmäßig stattfindenden Termine zum Erfahrungsaustausch wurden Teil der Anleitung.
Inhaltlich wurde vor allem die Gliederungsstruktur angepasst, sodass einzelne Informationen gezielter abgefragt werden können und sich der Informationsbedarf an die jeweilige Projektphase anpasst (beispielsweise keine Berichterstattung über den Bau, wenn dieser bereits abgeschlossen ist). Auch die unterschiedlichen Modellstrukturen mussten in der Anleitung auf verschiedene Weise berücksichtigt werden. Zudem wurde die Abfrage hinsichtlich der finanziellen Belange in einer überarbeiteten Struktur abgestimmt.
Die jährliche Berichterstattung gliedert sich bisher und auch künftig für jedes einzelne ÖPP-Projekt im Bundesfernstraßenbereich im jeweiligen Berichtszeitraum in die folgenden Bereiche:
Die technische Berichterstattung dient der Leistungsüberwachung des privaten Vertragspartners (Auftrag- oder Konzessionsnehmer). So wird beispielsweise in der Bauphase der Status der Bauausführung durch einen Soll-/Ist-Bauzeitenvergleich dargestellt. Ferner erfolgt eine Beurteilung der Qualität der vom privaten Partner erbrachten Planungs-, Bau-, Betriebsdienst-, Erhaltungs- und Managementleistungen.
Für alle finanzwirksamen Vorgänge (beispielsweise Vergütungsansprüche, etwaige Anschubfinanzierungen, Kompensationszahlungen an den privaten Partner etc.) erfolgt die Datenerhebung und -aufbereitung über das FMS der VIFG. In bestimmten Fällen (zum Beispiel Kompensationszahlungen an den privaten Partner oder auch Vertragsstrafen wegen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung) sind zusätzliche Erläuterungen erforderlich, die von den Straßenbauverwaltungen der Länder oder in deren Auftrag der DEGES mit ihren Berichtsbeiträgen übermittelt werden.
Die endgültig abgestimmte Version der fortgeschriebenen Arbeitsanleitung konnte mit Stand Januar 2013 fertiggestellt werden und wurde im Februar 2013 durch das BMVI an die Straßenbauverwaltungen der Länder und die DEGES versandt. Entsprechend dem umgestellten Turnus stand die erste Berichterstattung durch die VIFG für den Herbst des Jahres 2013 an.