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Übersicht der verschiedenen Geschäftsmodelle



Für die Beschreibung des Betreibermodells nach dem sog. F‐Modell siehe unter F‐Modell.

Beim A-Modell übernimmt ein privater Partner den Ausbau von Autobahnabschnitten, deren bauliche und betriebliche Erhaltung sowie die anteilige Finanzierung über einen Zeitraum von in der Regel 30 Jahren. Nach Ablauf der Vertragszeit gehen der Streckenabschnitt in einem vereinbarten Zustand und die Verantwortung für Betrieb und Erhaltung wieder auf Bund und Land über.

Das A-Modell steht in engem Zusammenhang mit der Einführung der streckenbezogenen Maut für schwere Lkw im Jahr 2005. Die Refinanzierung des privaten Partners erfolgt aus dem Gebührenaufkommen aus der Lkw-Maut auf dem jeweiligen Streckenabschnitt gemäß einem verkehrsbezogenen Vergütungsmodell. Diese Gebühren werden durch den Bund erhoben und an den privaten Partner weitergeleitet. Darüber hinaus kann der private Partner eine Anschubfinanzierung aus dem öffentlichen Haushalt erhalten, wenn die Einnahmen aus der weitergeleiteten Lkw-Maut allein nicht zur Refinanzierung der Investition ausreichen. Da der private Partner nicht zur Erhebung der Mautgebühren ermächtigt wird, bedarf es beim A-Modell im Gegensatz zum F-Modell keiner gesetzlichen Grundlage. Ein Zusammenhang zwischen dem A-Modell und dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG) besteht somit nicht.

Mit dem Einheitsmautmodell wurde das verkehrsbezogene Vergütungsmodell weiterentwickelt: Die Vergütung berechnet sich nicht wie beim A-Modell aus der im Konzessionsabschnitt tatsächlich anfallenden Lkw-Maut, sondern über einen Einheitsmautsatz je Lkw und Kilometer. Damit entfällt die Ermittlung der Vergütung nach sich ändernden Mautsätzen und einer wechselnden Zusammensetzung in den einzelnen Mautklassen. Die Höhe des Einheitsmautsatzes wird im Wettbewerb ermittelt.

Darüber hinaus gibt es das Verfügbarkeitsmodell, bei dem die Vergütung im Gegensatz zu den vorgenannten Geschäftsmodellen nicht von der Verkehrsmenge abhängig ist. Stattdessen ergibt sich die Vergütung aus der Verfügbarkeit der Strecke und der Qualität der erbrachten Leistung. Bei eingeschränkter Verfügbarkeit (Fahrstreifen- oder Geschwindigkeitsreduktion) der Vertragsstrecke sowie bei Qualitätsmängeln wird das Entgelt reduziert.

Der Zuschnitt der Strecken ist im Gegensatz zum ursprünglichen A-Modell nicht auf den Ausbau von Autobahnabschnitten beschränkt, geeignete Streckenabschnitte werden auch auf Bundesstraßen untersucht. Zusätzlich sind auch Projekte im Bereich Neubau sowie reine Erhaltungsprojekte ohne Bauleistungen denkbar. Der Zuschnitt orientiert sich dabei jeweils am gegebenen Zustand bzw. den Merkmalen der Strecken.

Die Umsetzung eines ÖPP-Projekts im Bundesfernstraßenbereich erfolgt nur dann, wenn die nach § 7 Absatz 2 BHO vorzunehmende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ergibt, dass ein ÖPP-Projekt gegenüber einer konventionellen Realisierung mindestens ebenso wirtschaftlich ist. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Leitfadens für "Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei ÖPP-Projekten" (häufig als "FMK-Leitfaden" bezeichnet; siehe auch im Download-Bereich), an dessen Erstellung die VIFG mitgewirkt hat. Die Durchführung der ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbereich wird im Rahmen eines Vertragsmanagements durch die zuständigen Straßenbauverwaltungen der Länder bzw. in deren Auftrag der DEGES sowie dem BMVI mit der VIFG begleitet.


Zu den Vorteilen der ÖPP‐Projekte im Bundesfernstraßenbereich gehören:

  • Zeitnaher Ausbau von derzeit über den Haushalt nicht zu finanzierenden Autobahnstrecken
  • Effiziente Umsetzung durch Integration der Lebenszyklusphasen und Wettbewerb
  • Sicherung und Verbesserung der Qualität über die Vertragslaufzeit
  • Entlastung der öffentlichen Hand von Betrieb und Erhaltung
  • Verwendung der Lkw-Gebühr für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und damit teilweise eine Nutzerfinanzierung

Übersicht der ÖPP‐Projekte im Bundesfernstraßenbereich


Bitte treffen Sie eine Auswahl für die Ansicht der ÖPP‐Projekte im Bundesfernstraßenbereich:




Tabellarische Übersicht der ÖPP‐Projekte im Bundesfernstraßenbereich


Die Pilotprojekte nach dem A‐Modell wurden in den Jahren 2007 bis 2009 vergeben. Das Bauvolumen der Projekte betrug etwa 1,1 Milliarden Euro:

ÖPP-ProjektStreckenabschnittStatusSteckbrief
BAB A 8 AS Augsburg‐West – AD München‐Allach
autobahnplus
Verkehrsfreigabe
BAB A 4 Landesgrenze Hessen/Thüringen – AS Gotha (sog. "Umfahrung Hörselberge")
Via Solutions Thüringen
Verkehrsfreigabe
BAB A 1 AD Buchholz – AK Bremen
A1 mobil
Verkehrsfreigabe
BAB A 5 Malsch – Offenburg
Via Solutions Südwest
Verkehrsfreigabe

Stand: Mai 2017


Am 26. Juni 2008 hat Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee acht neue Autobahnprojekte vorgestellt, die in den folgenden Jahren in Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) ausgebaut bzw. saniert werden sollen. Diese Projekte haben ein Bauvolumen von insgesamt 3 Mrd. Euro.


ÖPP-ProjektStreckenabschnittStatusSteckbrief
BAB A 8 II AK Ulm/Elchingen – AS Augsburg-West
Pansuevia
Verkehrsfreigabe
BAB A 9 AS Lederhose – Landesgrenze Thüringen/Bayern
Via Gateway Thüringen
Verkehrsfreigabe
BAB A 7 AS Neumünster-Nord - südlich AD HH-Nordwest
Via Solutions Nord
Im Bau
BAB A 94 AS Forstinning - AS Marktl
Isentalautobahn
Verkehrsfreigabe
BAB A 7 II südl. AS Bockenem – AS Göttingen
Via Niedersachsen
Im Bau
BAB A 6 AS Wiesloch/Rauenberg – AK Weinsberg
ViA6West
Im Bau
BAB A 1 / BAB A 30 Lotte – Münster / Rheine – Lotte In Vorbereitung  
BAB A 44 Diemelstadt – Kassel-Süd In Vorbereitung  
BAB A 61 / BAB A 650, A 65 A 61 mit Abschnitten der A 650, A 65
(Worms – Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg)
In Vorbereitung  

Stand: Mai 2017
* Bei angekündigten Projekten ist die Vertragsstrecke noch nicht abschließend festgelegt. Die ursprünglich vorgesehenen Projekte auf der A45 in Hessen und die A60 in Rheinland-Pfalz werden nicht weiterverfolgt.


Die Neue Generation von ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbereich wurde am 30. April 2015 von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble auf den Weg gebracht. Mit der Neuen Generation werden die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur neu gestaltet, die Vergütungsmechanismen optimiert und der Anwendungsbereich von öffentlich-privaten Partnerschaften erweitert. Die Projekte umfassen rund 600 Kilometer Autobahn und haben für den Neubau ein Investitionsvolumen von rund 7 Milliarden Euro. Hinzu kommen Erhaltungs- und Betriebsmaßnahmen für eine Laufzeit von 30 Jahren in Höhe von weiteren rund 7 Milliarden Euro.

Neben den Ausbaumaßnahmen an hochbelasteten Bundesautobahnen sind in der Neuen Generation ÖPP zusätzlich auch Erhaltungs- und Lückenschlussprojekte enthalten. Erstmals werden auch ÖPP auf Bundesstraßen geplant.

ÖPP-ProjektStreckenabschnittStatusSteckbrief
BAB A 10 / BAB A 24 AS Neuruppin – AD Pankow (A24) / AD Pankow – Landesgrenze Brandenburg/Berlin (A10) Im Bau
BAB A 3 AK Biebelried – AK Fürth/Erlangen Vergabeverfahren  
BAB A 4 AS Gotha – Landesgrenze Thüringen/Sachsen
(Erhaltungsmodell)
In Vorbereitung  
BAB A 6 AK Weinsberg – AK Feuchtwangen/Crailsheim In Vorbereitung  
BAB A 8 Rosenheim – Bundesgrenze Deutschland/Österreich In Vorbereitung  
BAB A 49 AS Fritzlar AD - Ohmtal Vergabeverfahren  
BAB A 57 AK Köln-Nord – AK Moers In Vorbereitung  
E 233
(Bundesstraße)
AS Meppen (A31) – AS Cloppenburg (A1) In Vorbereitung  
B 247 Abschnitt a) Funktionsbauvertrag B247 Ortsumgehung Kallmerode zurückgestellt   
Abschnitt b) Funktionsbauvertrag B247 Mühlhausen - westl. Bad Langensalza Vergabeverfahren  
BAB A 20 Elbquerung
(vorgesehen als F-Modell)
In Vorbereitung  
BAB A 26 Hamburg (A1) – Rübke
(vorgesehen als F-Modell)
In Vorbereitung  

Stand: April 2018
* Bei angekündigten Projekten ist die Vertragsstrecke noch nicht abschließend festgelegt.


Die Ausschreibung der bereits angekündigten Projekte wird sukzessive für die kommenden Jahre erwartet. Der jeweilige Projektstart hängt von der Schaffung des Baurechts, den Ergebnissen einer durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und den haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ab.

Weitere Dokumente zu ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbereich finden Sie im Download-Bereich.