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Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs zur Finanzierung der Bundesfernstraßen ab den Haushaltsjahr 2016 durch die VIFG


Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 13. November 2014 den Maßgabebeschluss gefasst, dass sämtliche Mittel des Bundesfernstraßenbaus ab 2016
durch die VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) zu bewirtschaften sind.

Dieser Beschluss des Haushaltsausschusses ist in der Haushaltsberatung des Deutschen Bundestages (71. Sitzung) zum Einzelplan 12 - Etat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur - nochmals bekräftigt worden (vgl. insbesondere die Redebeiträge der MdB Hagedorn, Rehberg und Sendker).

Ab dem Haushaltsjahr 2016 soll der Zahlungsverkehr für alle Mittel (Maut und Steuermittel) zur Finanzierung der Bundesfernstraßen über das Finanzmanagementsystem der VIFG abgewickelt werden.

Damit wird die Finanzierung der Bundesfernstraßen konsistent und vollständig innerhalb eines Bewirtschaftungssystems abgebildet.

Die VIFG wird gemeinsam mit dem BMVI und den Auftragsverwaltungen 2015 die Voraussetzungen zur kompletten Bewirtschaftung der Mittel des Bundesfernstraßenbaus schaffen.